Service für Betriebe
Der Kreishandwerkerschaft Offenbach sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts folgende Aufgaben durch Gesetz und Satzung zugeordnet:
- die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahr zu nehmen
- die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
- Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen
- die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen
- die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen